Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach (AWB) wurde 1996 gegründet. Der AWB ist ein organisatorisch, finanzwirtschaftlich und verwaltungsmäßig gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebs ist es, den Bürgerinnen und Bürgern, dem Handwerk, Handel, Gewerbe und der Industrie umfassende und flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten zu bieten. Die Vermeidung und die Verwertung der im Landkreis Biberach anfallenden Abfälle sollen dabei gefördert werden. Eine größtmögliche Rückführung von wieder verwertbaren Stoffen in den Wirtschaftskreislauf ist sicherzustellen.

Derzeit sind beim AWB 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zu den wesentlichen gemeinsamen Aufgaben gehören die Abfallberatung, die Umweltbildung an den Schulen, die Kalkulation der Abfallgebühren, die Gebührenveranlagung für Haushalte und Gewerbebetriebe, die Ausschreibung und Organisation sämtlicher Dienstleistungen sowie die Errichtung und Unterhaltung von Wertstofferfassungssystemen und den stillgelegten Deponien in Unlingen und Reinstetten.

Im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs bieten private Firmen und sonstige Auftragnehmer (Gemeinden, Vereine, Landwirte) nachfolgende Entsorgungsdienstleistungen an:

  • 14-tägliche Leerung der Restmülltonne
  • vierwöchentliche Leerung der Altpapiertonne (Blaue Tonne)
  • Sammlung von Altpapier durch Vereine
  • Nutzung von Containern für Altpapier (nur in den Städten Biberach und Laupheim)
  • ganzjährige Nutzung der Recyclingzentren und Wertstoffannahmestellen
  • ganzjährige Nutzung der Entsorgungszentren in Laupheim und Unlingen
  • zwei Abfuhren pro Jahr von Sperrmüll auf Abruf
  • zwei Abfuhren pro Jahr von Haushaltsgroßgeräten auf Abruf
  • zwei mobile Problemstoffsammlungen pro Jahr an sechs zentralen Sammelstellen
  • zwei Abfuhren von Grüngut pro Jahr und ganzjährige Nutzung der Grüngutsammelstellen

Die Sammlung von Altglas (Flaschen und Konservengläser) über die landkreisweiten Container sowie die Lieferung und Einsammlung der „Gelben Säcke“ werden nicht vom AWB organisiert. Der Gesetzgeber hat hierfür die Privatwirtschaft vorgesehen („Duales System“). Auf den Altglas-Containern und den „Gelben Säcken“ sind die Namen und Telefonnummern der zuständigen Firmen aufgebracht. Im Reklamationsfall wird von diesen Firmen Auskunft erteilt.

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