Infektionsschutz

Laut Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst liegt die Aufgabe des Gesundheitsamts in der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und deren Verbreitung. Sie sollen zudem die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Aufgaben wahrnehmen. Dies soll insbesondere durch Aufklärung und Beratung sowie durch Aufdeckung und Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten erreicht werden.

Weitere Informationen

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Petra Brauchle

Hygieneinspektorin

Levent Gecgüner

Stellvertretende Amtsleitung

Dr. Sigrun Klessinger

Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen, Krankenhaushygienikerin, praktische Umweltmedizin

Raphaela Knecht

Hygieneinspektorin

Jochen Schmid

Hygieneinspektor

Robert Schwenk

Hygieneinspektor
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