Der sechste Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen.
Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die bei bestimmten Krankheiten umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber.
Als Kriterien der Abwägung können gelten:
- Schwere, Behandelbarkeit und Prognose der zu verhütenden Krankheit,
- tatsächlich beobachtete Übertragungen unter den Bedingungen der jeweiligen Einrichtung und
- alternative Möglichkeiten des Infektionsschutzes wie hygieneorientiertes Verhalten, Chemoprophylaxe oder Impfungen.
Bei der Wiederzulassung ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Ein absoluter Schutz vor Infektionen lässt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung erreichen.
Hygiene
Immer dann, wenn große Menschenmassen beisammen sind, besteht die Gefahr einer leichten Ausbreitung von Krankheiten.
Magen-Darmerkrankungen lassen sich relativ leicht über die Toilettenanlagen verbreiten. Deshalb ist Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen sehr wichtig.
Informationen zu Kopfläusen
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle zwei bis drei Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch fliegen.
Im Gegensatz zu ihren Verwandten, den Filzläusen, die am Körper leben, und den Kleiderläusen, spielt mangelnde Hygiene beim „Erwerb“ von Kopfläusen keine Rolle. Durch Kopfläuse werden in Europa keine Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und - infolge des Kratzens - entzündete Wunden auf der Kopfhaut.
Weitere Informationen
Meldebogen für Gemeinschaftseinrichtungen
Merkblätter zu Krankheiten
Merkblätter zu den wichtigsten Infektionskrankheiten bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Merkblatt zur Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Allgemeines Merkblatt zu Kopfläusen
Detailliertes Merkblatt zu Kopfläusen
Merkblatt zum Vorgehen bei Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen
Merkblatt zu Warzen
Merkblatt zu Windpocken
Hygiene in Kindergärten und Schulen
Hygiene und Gesundheit in Kindergarteneinrichtungen
Hygieneleitfaden für Kindertagesstätten
Wiederzulassungshinweise für Gemeinschaftseinrichtungen
Elterninformationen
Belehrung von Eltern durch die Schule
Belehrung von Eltern durch den Kindergarten
Informationsschreiben an Eltern beim Auftreten ansteckender Krankheiten
Fremdsprachliche Belehrungsbögen des Robert Koch-Instituts
Merkblätter zum Mutterschutz
Merkblatt für werdende Mütter in Schulen
Merkblatt für werdende Mütter in der vorschulischen Tagesbetreuung von Kindern
Ansprechperson
Dr. Konstanze Nickolaus
Telefon: 07351 52-6959
E-Mail: konstanze.nickolaus@biberach.de