Jugendticket Baden-Württemberg / Schülermonatskarte

Jugendticket BW

Wichtige Informationen

Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten richtet sich nach der Schülerbeförderungssatzung (SBS) des Landkreises Biberach.

Sofern Schüler am Schülerlistenverfahren teilnehmen möchten können die Fahrkarten online unter www.ding.eu/smk bestellt werden.

Es besteht die Wahl zwischen dem JugendticketBW und der Schülermonatskarte (SMK).

Beim JugendticketBW handelt es sich um ein Jahres-Abo, einzelne Monate können nicht zurückgegeben werden. Zur Einführung umfasst der erste Abo-Zeitraum die Monate bis zum Schuljahresende im Juli 2023.

Demgegenüber kann die Schülermonatskarte monatlich über das Schulsekretariat zurückgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass vom Landkreis Biberach nur die notwendigen Beförderungskosten erstattet werden können und aus diesem Grund das preislich günstigere Ticket gewählt werden sollte, da andernfalls auf den Besteller der Fahrkarten weitere Kosten zukommen.

Das preislich günstigere Ticket muss auch dann gewählt werden, wenn für die Fahrkarten kein Eigenanteil bezahlt werden muss (zum Beispiel befreite dritte Kinder einer Familie oder Grundschüler mit einem Schulweg über drei Kilometer).

Beispielsrechnungen

Notwendige Beförderungskosten von März bis Juli 2023 (aufgrund Einführung des JugendticketBW zum 1. März 2023): 5 Monate á 30,42 Euro (Preis des JugendticketsBW) = 152,10 Euro.

Wird nun jedoch eine Schülermonatskarte bestellt beziehungsweise das Ticket nicht auf das JugendticketBW umgestellt, fallen folgende Kosten an: 5 Monate á 38,50 Euro (Preis SMK für 1 Tarifwabe) = 192,50 Euro.

Die Mehrkosten von 40,40 Euro müssen vom Besteller der Fahrkarten zusätzlich zum Eigenanteil bezahlt werden.

Sofern mehrere Tarifwaben durchfahren werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend: 5 Monate á 53,10 Euro (Preis SMK für 2 Tarifwaben) = 265,50 Euro.

Die Mehrkosten von 113,40 Euro müssen vom Besteller der Fahrkarten zusätzlich zum Eigenanteil bezahlt werden.

Bei weiteren Tarifwaben steigen die Zusatzkosten entsprechend noch weiter an.

Die Schülermonatskarte kann jedoch die richtige Wahl sein sofern nicht für alle Monate eine Fahrkarte benötigt wird (zum Beispiel Fahrradfahrer) oder sofern im Grundschulbereich bei einem Schulweg unter drei Kilometer ein Zuschuss nur zur Schülermonatskarte möglich ist.

Informationen zur Ticketwahl und zu den anfallenden Eigenanteilen können Sie den untenstehenden Informationen - getrennt nach Schularten - entnehmen.

Informationen zum Schülerlistenverfahren für Grundschüler

Informationen zum Schülerlistenverfahren für weiterführende Schulen ab Klasse 5

Informationen zum Schülerlistenverfahren für Werkrealschüler ab Klasse 5 (Übergangstarif)

Informationen zum Schülerlistenverfahren für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung

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