Wichtige Informationen
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten richtet sich nach der Schülerbeförderungssatzung (SBS) des Landkreises Biberach.
Sofern Schüler am Schülerlistenverfahren teilnehmen möchten können die Fahrkarten online unter www.ding.eu/smk bestellt werden.
Es besteht die Wahl zwischen dem D-Ticket JugendBW und der Schülermonatskarte (SMK).
Bitte beachten Sie, dass vom Landkreis Biberach nur die notwendigen Beförderungskosten erstattet werden können und aus diesem Grund das preislich günstigere Ticket gewählt werden sollte, da andernfalls auf den Besteller der Fahrkarten weitere Kosten zukommen.
Das preislich günstigere Ticket muss auch dann gewählt werden, wenn für die Fahrkarten kein Eigenanteil bezahlt werden muss (zum Beispiel befreite dritte Kinder einer Familie oder Grundschüler mit einem Schulweg über drei Kilometer).