Nachfolgend erhalten Sie Informationen rund um das Thema Gleichstellung in alphabetischer Reihenfolge.
In Deutschland gibt es zunehmend mehr Alleinerziehende. Fast jede fünfte Familie besteht aus einem alleinerziehenden Elternteil. Diese Mütter und Väter stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen, die Erziehungsaufgabe der Kinder, Organisation des Alltags und der Erwerbstätigkeit zu meistern.
Staatliche Leistungen wie zum Bespiel das Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Hilfen bei Ausbildung oder Studium oder steuerliche Regelungen sollen im Bedarfsfall unterstützen.
Informationen beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zur Gleichstellung von Menschen gehört, dass Frauen und Männer selbst bestimmen dürfen und sollen, in welcher Lebens- oder Wohnformen sie ihren Lebensabend verbringen möchten und in welcher Form und Umfang sie entsprechend den jeweiligen Altersphasen Unterstützung oder Dienstleistungen brauchen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein entsprechendes Hilfsangebot für sie besteht. Für Frauen ist die Situation im Alter oft finanziell schwieriger als für Männer. Frauen sind häufiger von Altersarmut bedroht, da ihr Rentenniveau deutlich niedriger liegt als das der Männer. Reicht die Rente nicht aus, sind ergänzende finanzielle Hilfen notwendig. Informationen zum Thema Grundsicherung erteilt das Kreissozialamt des Landratsamts Biberach.
Die Lebenserwartung von Frauen ist höher als die der Männer. Deshalb leben im Alter viele Frauen häufig alleine. Durch die längere Lebenserwartung, sind sie meistens auch länger pflegebedürftig als Männer.
Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden daheim von ihren Angehörigen versorgt und gepflegt. Häusliche Pflege wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen und verrichtet.
Das Landratsamt bietet ein Hilfs- und Informationsangebot rund um das Thema Alter, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege sowie eine spezielle Altenhilfeberatung an.
Weitere Informationen beim Kreissozialamt
Weitere Beratungsangebote bei schwieriger finanzieller Situation und Hilfen im Alter erhalten Sie im Bedarfsfall bei der Caritas Biberach unter der Telefonnummer 07351 5005160 und beim Kreissozialamt unter der Telefonnummer 07351 52-6257.
Informationen zu den Themen Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Soziale Sicherung, Rente, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Internationales sind erhältlich beim
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich unter anderem für die Rechte von Frauen und deren Gleichstellung in Form von Gesetzesinitiativen und Projekten ein.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als Grundwert einer Demokratie in Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert. In allen Lebensbereichen wie Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern umzusetzen. Durch das seit 2016 in Baden-Württemberg geltende Chancengleichheitsgesetz soll unter anderem erreicht werden, dass im öffentlichen Dienst die beruflichen Chancen sowie das Fortkommen von Frauen gefördert werden.
Der Landkreis Biberach setzt sich für eine moderne, weltoffene und aufgeschlossene Gesellschaft ein, in der es keine Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung geben darf. Die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Kommunen unseres Landkreises ist hierbei das Leitprinzip. Mit der Gleichstellungsarbeit in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern soll dieses Leitprinzip umgesetzt und erreicht werden, damit jegliche Benachteiligung präventiv vermieden, gegebenenfalls aufgedeckt und beseitigt wird.
Die Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern sollen nach Paragraf 27 Chancengleichheitsgesetz vom 27. Februar 2016 einen Chancengleichheitsplan erstellen. Darin werden die Ziele und Maßnahmen der Gleichstellung benannt.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert und garantiert die Gleichheit aller Menschen. Dies ist in Artikel 3 des Grundgesetzes normiert und zugleich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes mit einem staatlichen Handlungsauftrag verbunden, nämlich der Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik zu sorgen:
Artikel 3 Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 3 Absatz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ein wichtiger Teil der Gleichstellungsarbeit ist es, an der vollständigen Umsetzung dieser Ziele mitzuwirken und daran zu arbeiten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragten hat rund um das Thema Ehe und Recht eine Informationsbroschüre herausgegeben. Die Broschüre liegt im Landratsamt Biberach aus oder kann bei der Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas hat im Jahr 2006 eine Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene verfasst, die als Impulsgeber für Aktivitäten der Kommunen vor Ort dienen soll.
Mit der Unterzeichnung der Charta erklären sich die Gebietskörperschaften bereit, einen Gleichstellungsaktionsplan mit Prioritäten und Aktivitäten zu erarbeiten.
Frauenhäuser sind Schutzräume für Frauen und deren Kinder, die von körperlicher oder seelischer Gewalt betroffen sind und bieten Anonymität und Sicherheit für die schutzsuchenden Frauen und deren Kinder. Ferner gibt es ein Beratungsangebot. Auch im Landkreis Biberach gibt es ein Frauenschutzhaus. Weitere Frauenschutzhäuser außerhalb des Landkreises Biberach sind in Memmingen, Ulm und Neu-Ulm. Aus Sicherheitsgründen werden keine Adressen der Frauenschutzhäuser veröffentlicht. Weitere Informationen bei Beratungsbedarf oder Aufnahmeersuchen erteilt das Kreissozialamt unter der Telefonnummer 07351 52-6257 und die Caritas Biberach unter der Telefonnummer 07351 5005160.
Es bestehen bundesweite oder regionale Soforthilfen und Hilfsangebote:
Polizei
In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie sofort die Polizei unter der bundesweiten Notrufnummer 110 an.
Hilfetelefon
Für Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, besteht bundesweit ein Beratungsangebot in Form eines Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, 24 Stunden, kostenlos und anonym mit der bundesweiten Telefonnummer 08000 116 016.
Die Beraterinnen am Hilfetelefon sind ausgebildete Fachkräfte und stehen mit Rat und Unterstützung rund um die Uhr, auch an Wochenenden oder Feiertagen zur Verfügung. Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos und die Beratung anonym.
Weitere Informationen zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich ebenfalls an das Hilfetelefon unter der Telefonnummer 08000 116 016 wenden. Ein Hilfetelefon speziell für Männer beziehungsweise junge Männer existiert bundesweit noch nicht. Hier läuft aktuell ein Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag. Beratungsangebote bietet ferner das Männerberatungsnetzwerk mit Beratungsstellen in derzeit drei Städten in Baden-Württemberg an.
Der englische Begriff „gender“ bezeichnet das soziale oder psychologische Geschlecht einer Person im Unterschied zum biologischen Geschlecht.
Gender Mainstreaming (“mainstream”- zu deutsch “Hauptströmung“) ist eine langfristige Strategie zur Förderung der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern Frau und Mann. Gender Mainstreaming bedeutet, im Vorfeld von politischen Entscheidungen, Verwaltungshandeln sowie bei allen Entscheidungs- und Planungsprozessen von Anfang an den Gleichstellungsaspekt zu beachten und für deren Umsetzung zu sorgen. Der Gesichtspunkt der Chancengleichheit wird damit zu einem Kriterium der Entscheidungsprozesse und damit integraler Bestandteil des Verwaltungshandelns. Einige Beispiele, inwiefern Gender Mainstreaming im öffentlichen Bereich umgesetzt werden kann:
- geschlechtsneutrale Stellenbesetzungen
- Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen bei Unterrepräsentanz
- Stadtplanung und ÖPNV-Planung
- Bau- und Wohnraumplanung
- Festlegung von Sicherheitskriterien im öffentlichen Raum.
Für Opfer von Gewalt gibt es derzeit drei Gewaltopferambulanzen in Baden-Württemberg. Eine davon ist die Gewaltopferambulanz Ulm an der Rechtsmedizin der Universität in Ulm. Hier werden auf Wunsch der Opfer von Gewalt Verletzungen dokumentiert und Spuren gesichert, um gerichtsverwertbare Beweise zu sichern. Diese Spurensicherung ist auch ohne Hinzuziehung der Polizei möglich. Sämtliche Mitteilungen werden vertraulich behandelt. Es besteht ärztliche Schweigepflicht. Informationen gegenüber Ermittlungsbehörden werden nur mit dem Einverständnis der Opfer weitergegeben.
Die Gewaltambulanz steht nach telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 0731 500-65009 montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr allen Menschen, die von Gewalt betroffen sind, kostenlos zur Verfügung.
Der Internationale Frauentag, auch Weltfrauentag genannt, wird weltweit von Frauenorganisationen jeweils am 8. März veranstaltet. Informationen zu örtlich stattfindenden Veranstaltungen im Landkreis Biberach werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.
Das Projekt „Boys’Day – Jungen-Zukunftstag“ ist ein bundesweiter Berufsorientierungstag und gibt Jungen die Möglichkeit, Berufe kennenzulernen, in denen Männer immer noch unterrepräsentiert sind, vor allem Berufe aus dem sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereich. Spezielle Schnupperpraktika, Workshops oder ähnliche Aktionen geben Einblicke und Optionen für eine Ausbildung oder ein Studium und für eine spätere Berufs- und Lebensplanung.
Der Boys’Day findet einmal im Jahr statt. Informationen zu örtlich stattfindenden Veranstaltungen im Landkreis Biberach werden in der Presse veröffentlicht.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg (LAG) ist ein Zusammenschluss von hauptamtlich kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Landkreisen und Städten in Baden- Württemberg. Ziele und Aufgaben der LAG sind der Erfahrungsaustausch und die Schaffung eines Netzwerkes, projektbezogene Zusammenarbeit, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Erarbeitung gemeinsamer Positionen zur Landes- und Bundespolitik sowie Zusammenarbeit mit Institutionen, Parteien, Organisationen, Verbänden.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg ist die Arbeitsgemeinschaft der Frauenverbände und politische Interessensvertretung der Frauen und zudem der Dachverband von Frauenorganisationen in Baden-Württemberg. Er versteht sich als unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Lobby für alle Frauen in Baden-Württemberg. Der Landesfrauenrat fordert seit Jahren die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen.
Der "Girls´Day - Mädchen-Zukunftstag" ist ein bundesweiter Berufsorientierungstag und gibt Mädchen die Möglichkeit, Berufe kennenzulernen, in denen Frauen noch immer unterrepräsentiert sind. Dies sind vor allem Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Spezielle Schnupperpraktika, Workshops oder ähnliche Aktionen geben Einblicke und Optionen für eine Ausbildung oder ein Studium.
Der Aktionstag findet einmal im Jahr statt. Informationen zu örtlichen Veranstaltungen werden in der Regel in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Für die Belange von Menschen mit Behinderung sind auf Landesebene eine Landesbeauftragte und auf kommunaler Ebene eine Beauftragte beim Landratsamt Biberach bestellt. Dort erhalten betroffene Personen Beratung und Informationen über Unterstützungsangebote.
Unsere Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung
Daniela Glaser
Rollinstraße 18
88400 Biberach
Telefon: 07351 52-7377
E-Mail: behindertenbeauftragte(at)biberach.de
Auch 100 Jahren nach Einführung des Frauenwahlrechts sind in Politik, Parteien, Spitzengremien und Parlamenten weiterhin Frauen unterrepräsentiert. Um mehr Frauen für politische Ämter zu gewinnen, haben sich mehrere Institutionen zum Ziel gesetzt, Frauen und Mädchen aktiv darin zu unterstützen, wie zum Beispiel die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF Berlin) oder das Helene Weber Kolleg. Mehr Informationen erteilen die genannten Institutionen oder die politischen Parteien.
Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder Orientierung Benachteiligung, Diskriminierung oder Gewalt erfahren. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat dazu einen Aktionsplan "Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg" beschlossen, in welchem die politischen Ziele definiert sind und Umsetzungsschritte aufgezeigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Verteilung der Familienarbeit ist nicht nur ein frauenspezifisches Thema, sondern betrifft die Familie, Lebenspartnerschaft sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Erziehenden möglich macht, einer Berufstätigkeit nachzugehen oder den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Familienphase oder Pflegearbeit zu ermöglichen. Beratungsangebote für den (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt nach der Familien- oder Pflegephase von Angehörigen bestehen bei folgenden Einrichtungen.
Industrie- und Handelskammer Ulm
Jobcenter des Landkreises Biberach
Das Landratsamt Biberach hat das Thema Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege seit Jahren im Fokus und seine Personalpolitik auf darauf ausgerichtet. Ebenfalls hat es ein Zertifizierungsverfahren "Audit berufundfamilie" der gemeinnützigen Hertie-Stiftung durchlaufen und ist zertifiziert.
Politisches und gesellschaftliches Ziel ist es, Vorurteile gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ) abzubauen. Dazu hat die Landesregierung einen landesweiten Aktionsplan "Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden- Württemberg" beschlossen. Zudem ist seit November 2016 ein Landesbeirat gebildet, der jährlich tagt. Ferner besteht ein Internetportal "LSBTTIQ" in Baden-Württemberg und seit 2015 gibt es Beratungseinrichtungen für LBSTTIQ- Menschen.