Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung

Das Kreisjugendamt berichtet seit 2009 regelmäßig über den Bestand und die Struktur der Angebote der Kindertagesbetreuung im gesamten Landkreis. Die Berichterstattung bildet die Platz- und Betreuungssituation sowohl von "klassischen" Kindergartenkindern, von Schulkindern als auch den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ab.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Städte und Gemeinden zur Bedarfsplanung. Diese stimmen ihre Planungen mit dem Landkreis als öffentlichem Träger der Jugendhilfe ab, dieser trägt die Gesamtverantwortung der Planung.

Um die Gemeinden in ihrer Planungsverantwortung zu unterstützen, veröffentlicht der Landkreis seine jährliche Berichterstattung. Die letzten beiden Berichte können hier abgerufen werden.

Am 6. November 2019 fand zum ersten Mal ein Fachtag zur Kinderbetreuungsplanung statt, der sich in erster Linie an die Kommunen richtete. Auch die dort gegebenen Informationen stehen zur Verfügung.

Zentrale Arbeitshilfen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales

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