ACHTUNG: Nur noch 7 Tage Zeit für Tierarzneimittel- Meldungen
Nutzungsarten melden
Kuhhalter sind bereits im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) erfasst. Allerdings gilt das nicht automatisch für die TAM-Datenbank. Wer sich dort noch nicht eingetragen hat und mehr als 25 Kühe hält, sollte das jetzt schnell tun.
Das funktioniert so:
- In der HIT-Datenbank das „Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“ anklicken.
- Unter Menüpunkt „Eingabe Nutzungsart“ für jede Nutzungsart des Betriebs einzeln ein Häkchen setzen, zum Beispiel bei „Milchkühe“.
- Gültigkeitsbeginn auswählen, beispielsweise „Halbjahr 2023 I“.
- Eingabe durch „Einfügen“ abspeichern.
Dies sollte rechtzeitig erfolgen – spätestens aber bis zum 14. Juli 2023, damit Meldungen für das erste Halbjahr möglich sind.
Tierbewegungen melden
Milchviehhalter müssen in der TAM-Datenbank auch Tierbewegungen melden. Mit den gemeldeten Tierbewegungen wird dann die Therapiehäufigkeit errechnet. Falls es in einem Halbjahr keinen Antibiotikaeinsatz gab, ist der Tierhalter verpflichtet, eine Nullmeldung zu machen.
Wurde Antibiotika eingesetzt, meldet dies der Tierarzt. Die Meldung der Tierbewegungen hingegen muss vom Tierhalter vorgenommen werden. Seit 01. Juli 2023 können Rinderhalter ihre Meldungen aus der HI-Tier-Datenbank übernehmen.
Das funktioniert es so:
- In der HIT-Datenbank das „Auswahlmenü Tierarzneimittel/Antibiotika (TAM)“ anklicken.
- Unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen“ den Unterpunkt „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ anklicken.
- Betriebstyp auswählen, zum Beispiel „Milchkuhhaltung, keine zugegangenen Kälber“.
- Bei „Was soll angezeigt werden“ den Punkt „zeige das Bestandsregister Rinder (für TAM)“ anklicken.
- Auf „Anzeigen“ klicken und anschließend „Ändern/Speichern“, damit die Daten übernommen werden.
Sowohl die Nullmeldung, als auch die Meldung zu Tierbewegungen muss bis spätestens 14. Juli 2023 für das erste Halbjahr gemacht werden!