Die Überwachung von Tierarzneimitteln dient nicht nur dem Schutz von Tieren, sondern auch dem des Menschen. Es können Rückstände von Tierarzneimitteln durch den Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft vom Menschen in den Körper aufgenommen werden.
Wenn einem Tier Arzneimittel verabreicht werden, muss eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, bis wieder Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden dürfen.
Informationen für Tierhalter
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Handlungsempfehlung Geflügel
Tierarzneimittel -
Handlungsempfehlung Rind
Tierarzneimittel -
Handlungsempfehlung Schwein
Tierarzneimittel -
Massnahmeplan Geflügel
Tierarzneimittel
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Massnahmeplan Rind
Tierarzneimittel -
Massnahmeplan Schwein
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Reduzierter Maßnahmeplan für die Einzelbehandlung im Rindermastbetrieb
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Schriftliche Versicherung für Tierhalter Mit Antibiotikaeinsatz
Tierarzneimittel -
Vorlage Maßnahmeplan
Tierarzneimittel -
Merkblatt für Tierhalterinnen und Tierhalter zum nationalen Antibiotikaminimierungskonzept (Stand 08.02.2023)
Tierarzneimittel -
Zusammenfassung und Information zu Änderungen im Tierarzneimittelrecht
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