Tierarzneimittel

Die Überwachung von Tierarzneimitteln dient nicht nur dem Schutz von Tieren, sondern auch dem des Menschen. Es können Rückstände von Tierarzneimitteln durch den Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft vom Menschen in den Körper aufgenommen werden.

Wenn einem Tier Arzneimittel verabreicht werden, muss eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, bis wieder Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden dürfen.

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV)

Mitteilungen nach § 56 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) -  (Antibiotikaanwendungen)

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