Unser Schülerwohnheim besteht seit 1974 und seit dieser Zeit ist auch der Landkreis Biberach der Träger des Wohnheims. Mit 148 Plätzen steht das Wohnheim den Schülerinnen und Schülern des Kreis-Berufsschulzentrums Biberach zur Verfügung.
In direkter Nachbarschaft zum Haus befinden sich die Karl-Arnold-Schule, die Matthias-Erzberger-Schule, die Gebhard-Müller-Schule, die Paul-Heckmann-Kreissporthalle und Außensportanlagen, welche durch das Wohnheim genutzt werden können.
In der Nähe des Wohnheims stehen ein Fahrradraum und Parkplätze zur Verfügung.
In unmittelbarer Umgebung befindet sich der Haltepunkt "Biberach-Süd" der Südbahn, sowie die Bushaltestellen "Erlenweg/BSZ", "Polizei/BSZ" und "Berufsschulzentrum".
Zimmer
Das Wohnheim verfügt über 74 Doppelzimmer, mit einer Größe von je 14,3 Quadratmetern, mit Waschbecken, Etagenduschen und Toiletten. Außerdem gibt es Gemeinschaftsräume, Aufenthaltsräume, Teeküche, Speisesaal, Billardraum, Fernsehräume, Sitzecken.
Betreuung
Um die Bedürfnisse und Wünsche unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen, steht ein Team von drei Jugend- und Heimerziehern und das hauswirtschaftliche Personal zur Verfügung.
Das pädagogische Team ist für Aufsicht, Organisation und Verwaltung zuständig. Sie sind Ansprechpersonen in allen Situationen und bieten Freizeitbetätigungen im Hause an. Unser Wohnheim möchte seinen Bewohnerinnen und Bewohnern neben einem angenehmen Aufenthalt sowohl die Möglichkeit zu konzentriertem Lernen als auch zur Entspannung bieten.
Freizeit
Umfassende Freizeitmöglichkeiten in und um Biberach, wie Hallen- und Freibad, Thermalbad, Kinos, Theater, Kleinkunst, Konzerte, Museen, Cafés, Kneipen und weiteres gibt es in der näheren Umgebung.
Weitere Informationen bei der Stadt Biberach
Freizeitangebote wie Tischtennis, Billard, Dart, Kicker, Video und DVD werden im Wohnheim angeboten.
Verpflegung
Blockschülerinnen und Blockschüler haben die Möglichkeit, an der Vollverpflegung im Schülerwohnheim teilzunehmen,
Vollzeitschülern steht es frei, an der angebotenen Verpflegung teilzunehmen. Wer nicht an der Verpflegung teilnimmt, hat die Möglichkeit, die Teeküche im Wohnheim zu nutzen. An Schultagen stehen zusätzlich Cafeterias im Kreis-Berufsschulzentrum zur Verfügung.
Wichtig
In den Cafeterias, den Kiosken sowie den neuen Automaten im Kreis-Berufsschulzentrum (Gebhard-Müller-Schule, Karl-Arnold-Schule und Matthias-Erzberger-Schule) und dem Schülerwohnheim kann nur noch per App bezahlt werden. Eine Bezahlung mit Bargeld ist nicht möglich.
- Auch im Schülerwohnheim kann die Verpflegung nur noch mittels der neuen App bezahlt werden.
- Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler, die an der Verpflegung teilnehmen möchten, laden die App auf ihr Smartphone herunter und laden ein Guthaben auf diese App, da sie ansonsten im Schülerwohnheim nicht an der Verpflegung teilnehmen können.
- Blockschüler laden die App auf ihr Smartphone herunter und bekommen bei der Anreise die Login-Daten vom Schülerwohnheim.
Die App mit dem Namen regadi App-etit kann vom Google-Play-Store beziehungsweise dem Apple-App-Store heruntergeladen werden. Das Herunterladen und die Nutzung dieser App sind kostenfrei. Auf diese App kann mittels Kreditkarte, Maestro, VISA, Mastercard, oder per PayPal beziehungsweise Klarna ein Guthaben aufgeladen werden. An den Kiosken kann auch per EC-Karte ein Guthaben auf die App aufgeladen werden.
Zum Bezahlen muss die App geöffnet an das Lesegerät gehalten werden. Der auf dem Kassendisplay angezeigte Betrag wird dann vom Guthaben abgebucht. Einen detaillierten Leitfaden für diese App finden Sie unten bei den Informationsmaterialien.
Link zum Herunterladen der App im Google-Play-Store
Link zum Herunterladen der App im Apple-App-Store
Blockschülerinnen und Blockschüler ab dem 01.01.2024:
Blockschülerinnen und Blockschüler nehmen im Normalfall an der Vollverpflegung teil, welche ab dem 1. Januar 2024 16,30 Euro pro Schultag kostet, davon entfallen 4,50 Euro auf das Frühstück, 6,30 Euro auf das Mittagessen und 5,50 Euro auf das Abendessen. Blockschülerinnen und Blockschüler erhalten vom Land Baden-Württemberg die Verpflegungskosten abzüglich einer häuslichen Ersparnis erstattet. Diese häusliche Ersparnis beträgt derzeit 8,37 Euro pro Schultag, davon 1,77 Euro für das Frühstück, 3,30 Euro für das Mittagessen sowie 3,30 Euro für das Abendessen. Dies bedeutet, dass der Betrag in Höhe von 16,30 Euro pro Schultag vom Schülerwohnheim automatisch als Guthaben für die Vollverpflegung auf die App aufgeladen wird, jedoch wird lediglich eine Rechnung über 8,37 Euro pro Schultag gestellt. Sollten Blockschülerinnen und Blockschüler weniger als die 16,30 Euro Guthaben pro Schultag von der App abbuchen, verfällt der Restbetrag am Tagesende.
Beispiel:
Wenn Sie nur Mittagessen, verringert sich der Zuschussbetrag dementsprechend auf 3,00 Euro und Ihnen werden am Blockende 3,30 Euro für diesen Tag in Rechnung gestellt (6,30 Euro abzüglich einem Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro = 3,30 Euro). Auf Ihre App werden an diesem Tag trotzdem automatisch 16,30 Euro als Guthaben aufgeladen. Da Sie aber nur 6,30 Euro für das Mittagessen benötigen, verfällt das restliche Guthaben in Höhe von 10,00 Euro am Tagesende.
Wichtig für Sie:
- Sie laden sich die App kurz vor Ferienende beziehungsweise nach Ihrer Anreise im Schülerwohnheim auf Ihr Smartphone
- Sie erhalten bei der Ankunft im Schülerwohnheim die Login-Daten mit Benutzername und Passwort für die App
- bei der ersten Anmeldung werden Sie automatisch aufgefordert das Passwort zu ändern
- nach der Anmeldung stehen Ihnen für den ersten Schultag automatisch 16,30 Euro als Guthaben zur Verfügung
- klären Sie bitte noch vor Ihrer Anreise, ob Ihr Ausbildungsbetrieb die Kosten für Unterkunft und eventuell für Verpflegung übernimmt und teilen Sie dies der Heimleitung mit
Kosten und Anmeldung
Der Tagessatz für Blockschülerinnen und Blockschüler des Kreis-Berufsschulzentrums beträgt ab Januar 2024 von Montag bis Freitag 32,30 Euro inklusive Vollverpflegung. Das Land Baden-Württemberg gewährt einen Zuschuss in Höhe des kompletten Tagessatzes abzüglich einer häuslichen Ersparnis von derzeit 8,37 Euro pro Tag, das der Auszubildenden bzw. dem Auszubildenden oder deren Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt wird. Es bleibt jedem unbenommen, wegen einer Kostenbeteiligung an seinen Ausbildungsbetrieb heranzutreten. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Landeszuschuss nicht gewährt.
Verpflegungskosten
Frühstück für 4,50 Euro
Mittagessen für 6,30 Euro
Abendessen für 5,50 Euro
Die Tagesmiete (ohne Verpflegung) für Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler des Kreis-Berufsschulzentrums beträgt von Montag bis Freitag 11,00 Euro.
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Näheres erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Die rechtzeitige verbindliche Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular im Bereich "Formulare & Online-Prozesse".
Anmeldungen sind während der Ferienzeiten in Baden-Württemberg nicht möglich, da das Büro nicht besetzt ist.