Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Das Veterinäramt überprüft routinemäßig und aufgrund von Hinweisen Nutztierhaltungen, gewerbliche und auch private Tierhaltungen sowie Tiertransporte und Schlachtstätten.
Antrag & Merkblätter
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen
- PDF-Formular zum Ausdrucken Erteilung einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz - Merkblatt
- PDF-Formular zum Ausdrucken Merkblatt § 11 Erlaubnis Hundetrainer