Geflügelpest / Vogelgrippe im Landkreis Biberach -
Momentan keine Aufstallungspflicht!
Allgemeine Informationen
Aviäre Influenza (von lateinisch „avis“ = Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering-/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H/ verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
AI - fachliche Information der Tierseuchenkasse
Empfehlungskatalog für Maßnahmen gegen Eintrag von Vogelgrippe
Informationen über Vogelgrippe vom Ministerium Baden-Württemberg
Risikobewertung der Einschleppung von AI nach Deutschland
Nutztieranmeldung
Zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen ist jeder Tierhalter verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde zu melden.
Diese Regelung ist in der Viehverkehrsverordnung festgesetzt. Die Meldepflicht gilt selbst dann, wenn die Tiere nur zu Hobbyzwecken gehalten werden.
Als Nutztiere gelten grundsätzlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen.
Eine Meldepflicht besteht außerdem für die Haltung von Fischen soweit diese aus gewerblichen Gründen gehalten werden oder die Haltung in einem Gewässer mit Verbindung zu natürlichen Gewässern erfolgt.
Relevante Änderungen – zum Beispiel bezüglich der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere – sind von Tierhaltern ebenfalls zu melden.