Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug kaufen, müssen Sie
- das Fahrzeug schnellst möglich ummelden und
- ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.
Wenn Sie das bisherige Kennzeichen am zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit. Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag Fahrzeugzulassung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Für die Nutzung ist die Online-Ausweisfunktion notwendig. i-KFZ: Online-Anträge
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Kfz-Steuer Sepa-Lastschriftmandat
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zulassungsantrag
Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.
Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war, können Sie die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen. Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit.
Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich.
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaketten) an.
Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine schon existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einer Ummeldung mitnehmen, bleibt weiterhin gültig.
Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Code)
- Bisherige Kennzeichenschilder (wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs beantragen (Neuzulassung)
- Saisonkennzeichen beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter beantragen
- Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Import von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen)