Dienstleistung

Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug kaufen, müssen Sie

  • das Fahrzeug schnellst möglich ummelden und
  • ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Wenn Sie das bisherige Kennzeichen am zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit. Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.

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Verfahrensablauf

Wenn das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war, können Sie die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug auch nach der Ummeldung bundesweit weiterführen. Dies gilt auch für Saisonkennzeichen, die nur für einen bestimmten Betriebszeitraum verwendet werden dürfen. Teilen Sie dies der neu zuständigen Zulassungsbehörde bei der Ummeldung mit.

Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, ist eine Mitnahme in einen anderen Verwaltungsbezirk nicht möglich.
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug in diesem Fall ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und neue Stempelplaket
ten) an. 

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. Eine schon existierende Feinstaubplakette für ein Kennzeichen, das Sie bei einer Ummeldung mitnehmen, bleibt weiterhin gültig.

Neue Stempelplaketten mit Sicherheitscode brauchen Sie für Ihre Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb setzen möchten.

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Erforderliche Unterlagen
  • ​​​​​​Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbescheinigung (eVB-Code)
  • Bisherige Kennzeichenschilder (wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
    • das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
    • das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
    • wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
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Sonstiges

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

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Datenschutzhinweis
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Zugehörigkeit zu
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