Benutzung

Die Benutzung des Kreisarchivs zu amtlichen, wissenschaftlichen und privaten Zwecken steht jeder Person frei. Für wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke ist die Nutzung kostenlos, für gewerbliche Zwecke und für die Anfertigungen von Reproduktionen fallen Gebühren an.

Kommen Sie vorbei – wir beraten Sie gerne! Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per E-Mail an, damit wir Unterlagen vorbereiten oder einen Platz für Sie am Mikrofilmgerät reservieren können. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Bitte füllen Sie vor Ihrem Besuch das Formular Benutzungsantrag aus. Sie können die PDF-Datei ganz bequem an Ihrem PC zu Hause herunterladen und uns per E-Mail schicken. Das spart Zeit bei Ihrem Besuch, da wir uns dann nicht mehr um diese Formalität kümmern müssen und es schont die Umwelt durch Verzicht auf das Ausdrucken.

Gerne können Sie den Benutzungsantrag aber auch bei Ihrem Besuch vor Ort im Kreisarchiv ausfüllen.

Über Entgelte, die bei der Benutzung gegebenenfalls anfallen, informieren wir in unserer Gebühren-Übersicht. Rechtliche Grundlage für Ihren Besuch bei uns im Kreisarchiv ist unsere Archivordnung sowie das Archivgesetz des Landes Baden-Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Bettina Schilling

Sekretariat
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