Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden erbracht, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen zu fördern. Außerdem soll eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erreicht werden und Benachteiligungen vermieden werden. Rechtsgrundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Beratungsstelle der Eingliederungshilfe
Die Beratungsstelle steht Ihnen gemäß Paragraf 12 SGB IX zur Verfügung. Sie erhalten hier kostenlos und anonym Beratung und Informationen über
- Ziele und Inhalte von Leistungen zur Teilhabe,
- das Verfahren, um Leistungen zur Teilhabe zu erhalten,
- weitergehende Beratungsangebote.
Außerdem unterstützen wir Sie dabei, den Rehabilitationsbedarf dem richtigen Träger zuzuordnen. Die Beratung kann persönlich im Amt, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video erfolgen.
Unser Beratungs- und Unterstützungsangebot für Sie:
- wir beantworten Ihre Fragen rund um die Leistungen der Eingliederungshilfe,
- wir prüfen, ob Sie zusätzlich Anspruch auf Leistungen oder Beratung anderer Träger haben,
- wir unterstützen bei der Antragstellung,
- wir setzen uns dafür ein, dass andere Leistungsträger zeitnah Entscheidungen treffen und Leistungen gewähren,
- wir helfen bei der Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten,
- wir bereiten den Kontakt zu Leistungsanbietern vor und begleiten Sie,
- wir helfen bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie beim Vertragsabschluss.