Kinderschutz

Das Thema Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen, müssen alle Institutionen, die mit Kindern und Eltern in Kontakt kommen diese dauerhafte Aufgabe annehmen und gemeinsam lösen.

Insoweit erfahrene Fachkraft (IEF)

Örtliche Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen) müssen eine anonyme Kinderschutzfachberatung in Anspruch nehmen, wenn es darum geht

  • eine Gefährdungseinschätzung zu machen
  • weitere Handlungsschritte zur Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu planen (Paragraf 8a SGB VIII)

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer, Spielgruppenleiterinnen und Spielgruppenleiter) haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf eine anonyme Kinderschutzfachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Paragraf 8b SGB VIII).

Die IEF sind zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar und werden bei Nachrichten auf dem Anrufbeantworter schnellstmöglich zurückrufen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt, außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich in Notfällen an die Polizei.

Den Flyer zum Thema anonyme Kinderschutz-Fachberatung erhalten Sie hier.                  Gerne dürfen Sie diesen ausdrucken und in Ihrer Einrichtung sichtbar anbringen.

Insoweit erfahrene Fachkraft

Telefon

Tätigkeitsort

Hönig, Sabine

0160 94965589

Traumafachberaterin

Seitz, Karin

07351 8095-140

Caritas Biberach-Saulgau

Werner, Carola

07351 52-7630

Jugendamt Biberach

Janson, Birgit

07356 303122

St.Elisabeth-Stiftung-Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen

Wesinger, Regina

07351 8095-170

Caritas Biberach-Saulgau

Gerster, Heidrun

07351 52-6773

Jugendamt Biberach

Haag, Jürgen

07351 8095-140

Caritas Biberach-Saulgau

Kleffmann, Rüdiger

07351 52-6443

Jugendamt Biberach

Mayer, Stefanie 07351 8095-140

Caritas Biberach-Saulgau

Dutkowski, Sandra 07351 52-7555 Jugendamt Biberach
Rudolph, Larissa 07351 52-7551 Jugendamt Biberach
Brehm, Janine 07351 8095-140 Caritas Biberach-Saulgau
Bulander, Manuela 07371 955704 St. Fidelis Jugendhilfe
Hermann, Lea 07351 52-7629 Jugendamt Biberach
Kley, Sandra 07371-955720 St. Fidelis Jugendhilfe

Informationen und Anlaufstellen bei sexueller Gewalt und Missbrauch

Sexuelle Gewalt ist, wenn Menschen Vertrauen, Liebesbedürftigkeit und Abhängigkeit von anderen Menschen missbrauchen, um ihre eigenen sexuellen Wünsche und Machtbedürfnisse zu befriedigen. Aber niemand hat das Recht, einen anderen in seiner Würde zu verletzen. Oft ist es hilfreich, mit jemanden darüber zu reden oder sich zu informieren.

Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind oder wenn Sie sexuellen Missbrauch vermuten? Ein Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch löst heftige Gefühle, oftmals Angst, Wut und Panik aus. Bewahren Sie die Ruhe und überstürzen Sie nichts. Vorschnelles Handeln kann schaden. Und genau das ist schwer. Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder an eine Fachstelle. Alle Anlaufstellen garantieren Ihnen Vertraulichkeit.

Informationen zur Fachberatungsstelle Brennessel
(Hilfe gegen sexuellen Missbrauch)

Informationen und Anlaufstelle bei der Stiftung Kinder in Not

Erweitertes Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen

Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen.

Nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.

Der Landkreis hat in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit Verbänden viel Vorarbeit geleistet, um die Einführung möglichst leicht zu machen und wird auch weiterhin begleitend zur Seite stehen.

Weitere Informationen beim Kreisjugendreferat
des Landkreises Biberach


Ihr Kontakt

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