Das Thema Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen, müssen alle Institutionen, die mit Kindern und Eltern in Kontakt kommen diese dauerhafte Aufgabe annehmen und gemeinsam lösen.
Insoweit erfahrene Fachkraft (IEF)
Örtliche Träger der Jugendhilfe (zum Beispiel Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen) müssen eine anonyme Kinderschutzfachberatung in Anspruch nehmen, wenn es darum geht
- eine Gefährdungseinschätzung zu machen
- weitere Handlungsschritte zur Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu planen (Paragraf 8a SGB VIII)
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fußballtrainerinnen und Fußballtrainer, Spielgruppenleiterinnen und Spielgruppenleiter) haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf eine anonyme Kinderschutzfachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Paragraf 8b SGB VIII).
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind am Ende dieser Seite zu finden.
Informationen und Anlaufstellen bei sexueller Gewalt und Missbrauch
Sexuelle Gewalt ist, wenn Menschen Vertrauen, Liebesbedürftigkeit und Abhängigkeit von anderen Menschen missbrauchen, um ihre eigenen sexuellen Wünsche und Machtbedürfnisse zu befriedigen. Aber niemand hat das Recht, einen anderen in seiner Würde zu verletzen. Oft ist es hilfreich, mit jemanden darüber zu reden oder sich zu informieren.
Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind oder wenn Sie sexuellen Missbrauch vermuten? Ein Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch löst heftige Gefühle, oftmals Angst, Wut und Panik aus. Bewahren Sie die Ruhe und überstürzen Sie nichts. Vorschnelles Handeln kann schaden. Und genau das ist schwer. Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder an eine Fachstelle. Alle Anlaufstellen garantieren Ihnen Vertraulichkeit.
Informationen und Anlaufstelle bei der Stiftung Kinder in Not
Erweitertes Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen
Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen.
Nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.
Der Landkreis hat in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit Verbänden viel Vorarbeit geleistet, um die Einführung möglichst leicht zu machen und wird auch weiterhin begleitend zur Seite stehen.
Weitere Informationen beim Kreisjugendreferat des Landkreises Biberach
Träger der Erziehungsberatung bieten Hotline für gestresste Mütter und Väter
Homeoffice, Haushalt, Heimunterricht – und dazwischen Kinder, deren Alltag sich in der Corona-Krise durch Schul- und Kitaschließungen, Kontaktverbot und mangelnde Freizeitangebote massiv verändert hat. Für viele Familien bedeuten diese Herausforderungen eine extreme Belastungsprobe, zumal oft noch Ängste um die Gesundheit und die Existenzgrundlagen hinzukommen. „Familien stehen in der Corona-Krise unter extremen Druck“, weiß Edith Klüttig, Leiterin des Kreisjugendamts.