Ab der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt sind Sie gebührenpflichtig. Laut Meldegesetz müssen Sie sich dort innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung/eines Hauses anmelden. Der Grundbetrag wird Ihnen ab dem darauffolgendem Monat berechnet. Den Abfallgebührenbescheid können Sie als E-Bescheid abrufen. Wenn Sie sich nicht dazu anmelden, wird Ihnen dieser per Post zugesandt.
Ist die Personenanzahl auf dem Gebührenbescheid nicht korrekt, muss das zuständige Einwohnermeldeamt informiert werden.
Mietwohnungen
Vermieter/Hausverwaltungen legen zum Teil die Leerungsgebühren für die Abfallgefäße auf die Mieter um. Die Grundgebühr ist in jedem Falle an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu entrichten, aus diesem Grund erhalten die jeweiligen Haushalte auch einen Gebührenbescheid.