Mit Mehrweg Müll einsparen

To-Go-Verpackungen und Einweggeschirr tragen in großem Maße zum Abfallaufkommen in Deutschland bei. Täglich entstehen rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Allein im Jahr 2019 wurden in Deutschland 2,8 Milliarden Coffee-to-go-Einwegbecher verbraucht. Das sind 5.300 Becher in der Minute.

Die Zahlen sind nicht ganz überraschend, denn To-Go ist beliebt. Auf dem Weg zum Bahnhof noch schnell einen Kaffee genießen oder in der Mittagspause den Salat vom Kiosk holen, steht für einen modernen Lifestyle. Dabei fällt diese enorme Menge an Verpackungsmüll an. Gleichzeitig greifen immer mehr Menschen bei der Verpackung von Lebensmitteln zu nachhaltigeren Alternativen. Mit der sogenannten Mehrwegangebotspflicht, die seit Januar 2023 gilt, sind auch die gesetzlichen Grundlagen für die Vermeidung von Einwegverpackungen bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen geschaffen worden. Diese sollen zur Reduzierung der Müllmengen beitragen.

Mehrwegpflicht - was heißt das für mich als Kunde?

  • Große Gastronomiebetriebe (mehr als 80 Quadratmeter und mehr als fünf Beschäftigte) müssen den Kundinnen und Kunden, für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, Verpackungen in Mehrwegbehältnissen anbieten.
    • Das Angebot der Produkte in der Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein, als in der Einwegverpackung.
    • Für das Mehrwegangebot, darf der Betrieb ein Pfand erheben.
    • Gibt ein Betrieb ein Mehrwegbehältnis aus, muss er dieses auch wieder zurücknehmen.
    • Viele Betriebe nutzen Pool-Mehrwegsysteme. Das bedeutet, dass Sie einen Becher oder eine Mehrwegschale bei einem Betrieb erhalten und bei vielen anderen teilnehmenden Betrieben wieder abgeben können.
  • Kleine Betriebe (bis zu 80 Quadratmeter und bis zu fünf Beschäftigte) sind dazu verpflichtet, Ihnen die erworbenen Speisen und Getränke auch in selber mitgebrachten Bechern oder Schalen einzufüllen.

Wählen Sie beim nächsten Kaffee oder in der der Mittagspause das Mehrwegangebot der Gastronomiebetriebe und tragen Sie aktiv zur Müllvermeidung im Landkreis Biberach bei.

Wo kann ich in meinem Alltag noch auf Mehrweg setzen?

  • Mehrweg- statt Einwegflaschen: Mehrwegflaschen aus Glas werden bis zu 50 Mal wiederbefüllt und können sieben Jahre im Umlauf sein, bevor sie den Kreislauf verlassen. Die Mehrweg-Variante aus Plastik schafft hingegen maximal 15 Umläufe. Am schlechtesten ist die Ökobilanz von PET-Einwegflaschen. Für deren nur einmalige Nutzung und Produktion werden umweltbelastende Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas benötigt. Produkte von regionalen Getränkeproduzenten in Mehrwegflaschen sind umwelttechnisch gesehen die beste Wahl. Die kürzeren Transportwege lokaler Produzenten wirken sich auch bei den Getränkeflaschen positiv auf die Ökobilanz aus.
  • Wochenmärkte und Unverpacktläden: Hier lassen sich Waren nahezu verpackungsfrei erwerben, da Obst und Gemüse meist lose in der Auslage angeboten werden.
  • Mitgebrachte Taschen statt Plastiktüten: Transportieren Sie den Einkauf immer in eigenen mitgebrachten Behältnissen oder Stofftaschen, um die Ökobilanz möglichst niedrig zu halten. Übrigens: Mehrwegtüten aus recyceltem Kunststoff sind in der Regel sogar noch umweltfreundlicher als Stoffbeutel aus Baumwolle. Der Grund dafür ist, dass Stofftaschen eine Menge an Baumwolle und damit neue Ressourcen verbraucht. Wiederverwendbare und recycelte Kunststofftaschen hingegen verbrauchen weniger neue Ressourcen, da sie aus bereits verarbeiteten Materialen bestehen. Die Ökobilanz von der klassischen Plastiktüte ist am schlechtesten, da sie meist nur einmal verwendet und gleichzeitig auf der Basis von Rohöl hergestellt wird.

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Gerne für Sie da

Stefan Schreiber

Koordination Kreislaufwirtschaft
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