Mehrweg ist der Weg

Täglich entstehen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Um dem entgegenzuwirken, gilt seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie. Die Mehrwegpflicht richtet sich an "Letztvertreibende" im Sinne von Betrieben, die Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff und Einwegbecher in Verkehr bringen. Betroffen sind damit alle gastronomische Betriebe, die Getränke und Speisen in To-go-Verpackungen an Kunden verkaufen.

Gastronomiebetriebe

  • Restaurants
  • Cafés
  • Bistros
  • Kantinen
  • Tankstellen
  • Cateringbetriebe

Ab 2023 sind diese Betriebe bei der Ausgabe von Speisen und Getränken To-Go dazu verpflichtet, den Kunden ein wieder verwendbares Mehrwegbehältnis für Speisen und Getränke anzubieten. Je nach der Größe der Verkaufsfläche/Mitarbeiterzahl unterscheiden sich die Regelungen. Die Regelungen finden Sie über die untenstehende Auswahl.

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