Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach der Schülerbeförderungskostensatzung (SBS) des Landkreises Biberach.
D-Ticket Jugend BW/Schülermonatskarten
Es besteht die Wahl zwischen dem D-Ticket Jugend BW und der Schülermonatskarte. Da vom Landkreis Biberach nur die notwendigen Beförderungskosten erstattet werden können, sollte das preislich günstigere Ticket gewählt werden. Nachfolgend möchten wir Sie mit einigen Informationen bei der Ticketwahl unterstützen:
D-Ticket Jugend BW
Es handelt sich um ein Jahres-Abo, einzelne Monate können nicht zurückgegeben werden. Der Ticketpreis ist günstiger als die Schülermonatskarte. Das D-Ticket Jugend BW empfiehlt sich daher für alle Schüler, welche das ganze Jahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen. Das Ticket kostet im Jahr 540 Euro, der Betrag wird monatlich abgebucht (12 x 45 Euro).
Weitere Informationen zur Gültigkeit und Erwerb des D-Ticket Jugend BW erhalten Sie auf der Homepage von DING.
Schülermonatskarte
Wird die Schülermonatskarte für einzelne Monate nicht benötigt, können Sie diese bis zum letzten Schultag des Vormonats bei der Kreisschulverwaltung im Kreis-Berufsschulzentrum zurückgeben. Bei rechtzeitiger Rückgabe wird für den entsprechenden Monat kein Eigenanteil abgebucht. Die Schülermonatskarte kann daher günstiger als das JugendticketBW sein, sofern der Schüler nicht alle Monate im Schuljahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchte (z.B. Fahrradfahrer). Die Schülermonatskarte kostet für die 1. Tarifwabe DING aktuell 49,20 Euro, bei 11 Schulmonaten fallen somit 541,20 Euro im Jahr an. Sofern der Schulweg länger ist und mehrere Tarifwaben durchfahren werden, erhöht sich der Tarifpreis. Nähere Informationen erhalten Sie beim Preisrechner.
Online-Bestellung
Das D-Ticket Jugend BW als auch die Schülermonatskarten müssen über das Bestellportal von DING bestellt werden.
Ausgabe der Fahrkarten
Die bestellten Fahrkarten können bei der Kreisschulverwaltung, Raum 108, abgeholt werden. Bei Fragen zum D-Ticket Jugend BW oder zur Schülermonatskarte melden Sie sich bitte bei der Kreisschulverwaltung.
Verlust von Fahrkarten
Bei Verlust einer Fahrkarte kann bei der Kreisschulverwaltung eine Ersatzkarte angefordert werden. Es fallen folgende Gebühren an:
- Ersatzkarte D-Ticket Jugend BW = 10,00 Euro
- eine Ersatzkarte Schülermonatskarte = 10,00 Euro
- zwei oder mehr Ersatzkarten Schülermonatskarten = 20,00 Euro
Die jeweilige Gebühr wird im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto eingezogen.
Eigenanteil
Alle Schüler und Schülerinnen müssen ab 1. August 2026 einen Eigenanteil zahlen, auch Grundschüler (unabhängig von der Mindestentfernung), VKL-Schüler und Schüler an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Der Eigenanteil entspricht für Inhaber des D-Tickets JugendBW dessen jeweiligen Verkaufspreises, aktuell 45 Euro monatlich und für Inhaber einer Schülermonatskarte dem jeweiligen Verkaufspreis der Schülermonatskarte, aktuell 49,20 Euro für eine Wabe. Bei zwei und mehr Tarifwaben noch deutlich mehr.
Die Befreiung vom Eigenanteil ab dem dritten Kind entfällt.
Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren am 1. Werktag des Folgemonats von Ihrem Girokonto eingezogen.
Bildung und Teilhabe
Sofern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, besteht eventuell die Möglichkeit eines Fahrtkostenzuschusses. Gleiches gilt beim Bezug von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team Bildung und Teilhabe, Landratsamt Biberach, Tel. 07351 52-6500.
Lastschriftverfahren
Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren monatlich von Ihrem Girokonto eingezogen. Vom Schülerlistenverfahren werden Schüler/-innen ausgeschlossen, wenn die Abbuchung des Eigenanteils vom Bankkonto mehrmals nicht möglich war.
Umzug/Schulwechsel
Bitte teilen Sie Änderungen zeitnah dem Schulsekretariat und der Kreisschulverwaltung im Kreis-Berufsschulzentrum mit.
Teilzeitschüler und Blockschüler
Teilzeitschüler erhalten keine Kostenerstattung