Um die gesellschaftlichen Bereiche des Landkreises für das Leitbild der Inklusion zu sensibilisieren und sich für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einzusetzen, wurde die hauptamtliche Stelle der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen.
Die Förderung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die gesetzliche Grundlage der Stelle des Behindertenbeauftragten ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Nach diesem ist der bzw. die Beauftragte im Ausüben seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsungebunden.
Informationen zur Behindertenbeauftragten in leichter Sprache
Aktuelle Veranstaltungen
Rot-Kreuz-Weg 27
88400 Biberach
Kreissozialamt
DRK-Kreisverband Biberach e.V. und Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
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