Sachgebiet

Arbeitsschutz

Im Sachgebiet Arbeitsschutz beraten und überwachen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts die betrieblichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die folgenden Themen zählen unter anderem zu den Aufgaben und Schwerpunkten.

Arbeitsstätten

Bereits bei der Planung von Arbeitsstätten wird auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung im Bauantragsverfahren hingewirkt. Die Arbeitgeber werden zu konkreten Maßnahmen der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten beraten und die Umsetzung wird vor Ort überwacht.

Baustellensicherheit

Auf Baustellen gibt es besondere Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten, dies drückt sich in der hohen Unfallhäufigkeit aus. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine Verordnung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erlassen.

Um eine effektive Beratung und Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften sicher zu stellen, müssen größere Bauvorhaben angekündigt werden. Die Vorankündigung einer Baustelle ist mit Hilfe eines Formulars möglich.

Formular zur Ankündigung einer Baustelle

Umgang mit Asbest

Im Oktober 1993 wurde das Herstellen und die Verwendung von Asbest in Deutschland aufgrund seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung verboten. Da Asbest aufgrund vielfältiger nützlicher Eigenschaften zuvor in großen Mengen verbaut wurde, sind bestimmte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten unter besonderen Maßnahmen durch sachkundige Personen erlaubt.

Die Arbeiten sind jedoch mindestens sieben Tage vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu sind die Dokumente auf der unten stehenden Webseite zu verwenden.

Gefahrstoffe -Formulare bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Arbeitszeit

Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber die zulässige Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz geregelt. Unter bestimmten Bedingungen kann es jedoch notwendig sein, dass zeitweise längere Arbeitszeiten unumgänglich sind oder gar am Sonntag gearbeitet werden muss. Der Gesetzgeber hat hierzu Ausnahmefälle definiert und eine Genehmigung im Einzelfall durch die zuständige Behörde ermöglicht.

Ein Formular zum Antrag auf Sonntagsarbeit finden Sie hier.

Formular Antrag auf Sonntagsarbeit

Besondere Themen, für die andere Behörden zuständig sind

Mutterschutz

Um die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes zu schützen gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Erhält ein Arbeitgeber die Mitteilung über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, muss er den Arbeitsplatz auf individuelle Gefährdung der schwangeren Mitarbeiterin überprüfen und eventuell entsprechende notwendige Maßnahmen veranlassen. Die Schwangerschaft ist dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass die Mutterschutzvorschriften eingehalten werden.

Weitere Informationen beim Regierungspräsidium Tübingen

Strahlenschutz

Die Regierungspräsidien sind für den Strahlenschutz (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) in den Stadt- und Landkreisen der jeweiligen Regierungsbezirke zuständig. Ziel ist dabei der Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ausgenommen sind Themen der Kerntechnik.

Informationen der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutzrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Arbeitszeitrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Fahrpersonalrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Betriebssicherheit auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz

Präventionskultur auf der Internetseite Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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