Leistung

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Sie sind verpflichtet, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien der zuständigen Behörde, spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

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Kontakt
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Tätigkeiten mit Asbest anzeigen
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Rechtsgrundlage

Anhang I Nummer 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung
Nummer 3.2 der Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519

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Zugehörigkeit zu
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