Leistung

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

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Kontakte
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Voraussetzungen
  • Zuständig für die Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich Sie Ihren Erstwohnsitz haben beziehungsweise Sie sich dauerhaft aufhalten.
  • Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Telefon Nummer 07351 52-6151.
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten/Leistung

Die Beglaubigung kostet nach der aktuellen Gebührenverordnung 34,00 Euro.

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Sonstiges

Beglaubigung für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten:

Hier sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens

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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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