Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
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Sekretariat
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Sekretariat
- Zuständig für die Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich Sie Ihren Erstwohnsitz haben beziehungsweise Sie sich dauerhaft aufhalten.
- Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter der Telefon Nummer 07351 52-6151.
- Gültige Ausweisdokumente, gegebenenfalls Vollmacht und gültiges Ausweisdokument einer bevollmächtigten Person
- Das von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Formular mit Arztstempel versehen: Bescheinigung nach Paragraf 75 des Schengener Durchführungsabkommens
- Originalrezept Ihres behandelnden Arzts
Die Beglaubigung kostet nach der aktuellen Gebührenverordnung 34,00 Euro.
Beglaubigung für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten:
Hier sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein.
Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens