Sachgebiet

Bußgeldstelle

Als Ordnungswidrigkeit wird eine geringfügige Übertretung eines Gesetzes bezeichnet. Hierauf will der Gesetzgeber nicht mit einer Strafe reagieren, sondern erteilt ein Bußgeld beziehungsweise Verwarnungsgeld.

Die Bußgeldstelle überprüft und ermittelt Bußgeldtatbestände und stellt entsprechende Bußgeldbescheide aus. Auch ist sie für die Erteilung von Verwarnungen zuständig.

Die kommunale Verkehrsüberwachung ermittelt bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Zum Betätigungsfeld gehört auch die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten der Lastkraftwagen- und Busfahrer.

^
Wo?
^
Leitung
^
Kontakt
^
Übergeordnete Verwaltungsebene
Direkt nach oben