Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung. Sie sorgt dabei auch für die Entschärfung von Unfallschwerpunkten. Außerdem kann die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtliche Anordnungen treffen, die die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Biberach mit Ausnahme der Bereiche Biberach mit Teilorten sowie der Verwaltungsgemeinschaft Laupheim.
Sie ist außerdem Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für das Fahrlehrerwesen und damit zuständig für das Fahrlehrer- und Fahrschulwesen im gesamten Landkreis Biberach. Die Ausbildung von künftigen Kraftfahrzeugführern in professionellen Fahrschulen ist unverzichtbarer Bestandteil der notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit. Grundlage für diese Ausbildung ist das Fahrlehrergesetz und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften.
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Münz, Elisabeth
Sachgebietsleitung
- Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Fahrlehrerlaubnis/Fahrschulerlaubnis beantragen
- Fahrwegbestimmung Gefahrguttransporte
- Gurtpflicht/Schutzhelmpflicht - Befreiung beantragen
- Land-und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof) - Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Sonder-Kfz (Stapler) – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen