Dienstleistung

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Unter dem Begriff Grüngut versteht man pflanzliches Material, das man nach seinen Bestandteilen in saftendes und holziges Grüngut unterteilt. Es handelt sich um einen Sammelbegriff, der für Rasen- und Wiesenschnittgut sowie den Rückschnitt von Gehölzern (mit und ohne Laub), steht.

Zum Grünabfall zählen beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

^
Kontakt
^
Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

^
Verfahrensablauf

Häusliche Grünabfälle können Sie im Landkreis Biberach entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über eine zweimal jährlich stattfindende Abfuhr von Grüngut (Holsystem),
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstellen, Recyclingzentrum).

Grünabfälle müssen getrennt nach "saftend" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Informieren Sie sich im Abfall-ABC des Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Recyclingzentren welches Grüngut (holzig/saftend) annehmen
  • wo sich die Grüngutsammelstellen und Recyclingzentren im Landkreis Biberach befinden
  • was genau Sie über die Grüngutabfuhr oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
^
Kosten/Leistung

Die Kosten für die Grüngutabgabe (Hol- und Bringsystem) sind über die jährliche Abfallgebühr abgedeckt.

^
Rechtsgrundlage
^
Informationsmaterial
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben