Erdwärmesonden als Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen
Zur Nutzung von regenerativen Energien werden in verstärktem Maße Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen geplant und erstellt.
Die Untere Wasserbehörde berät Sie, ob auf ihrem Grundstück Anlagen dieser Art der Energiegewinnung wasserrechtlich genehmigt werden können. In Wasserschutzgebieten und bei aufsteigendem Grundwasser im Untergrund muss dann auf andere Nutzungsformen zur Energiegewinnung zurückgegriffen werden.
Unternehmen und Bürger brauchen eine wasserrechtliche Zulassung, wenn sie beispielsweise
- Stoffe, wie beispielsweise Erdwärmesonden in ein Gewässer einbringen
Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.
Eine gehobene Erlaubnis wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
In seltenen Fällen erhalten Sie sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung.
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Technische Sachbearbeitung Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser - gewerblich, Überschwemmungsgebiete & Wasserschutzgebiete
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser & Sekretariat
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser & Sekretariat
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Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Dies ist der Fall, wenn nicht vermeidbare, schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind. Im Übrigen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Unteren Wasserbehörde.
Beantragen Sie die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Sie prüft den Antrag und erteilt die Erlaubnis.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Erläuterungsbericht
- Beschreibung der Arbeiten (Nutzungszweck, Anzahl der geplanten Bohrungen, geplanter Bohrbeginn, geplantes Bohrverfahren, voraussichtliche Bohrtiefe und geplanter Bohrdurchmesser)
- Vollmacht
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- mit Angaben der Flurstücksnummern, Straße und Hausnummern des betroffenen Flurstücks
- Kennzeichnung EWS 1, EWS 2 bei mehreren Sonden
- Bohrprofil
- Systemzeichnung Sondenausbau
- Thermische Langzeitbetrachtung Erdsondenanlage
- Internationales DACH-Gütesiegel
- TÜV Zertifikat
- DVGW Zertifikat
- Versicherungsnachweis
- Übersicht qualifiziertes Bohrpersonal
- Produktinformation und Zertifikat Erdwärmesonden
- Technisches Merkblatt Füllbinder® H-hs plus
- Sicherheitsdatenblatt Füllbinder®
- Technische Daten Mischanlage
- System für die Verpressüberwachung bei Erdwärmebohrungen
- Produktinformation GeoSol N
- EG-Sicherheitsblatt
- Systemzeichnung Duplex-Erdwärmesondenanlage
Weiter können Sie sich am Muster-Verfahrenshandbuch für wasserrechtliche Zulassungsverfahren zu § 11 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) orientieren.
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden.
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.
keine
Gebührenverzeichnis des Landratsamtes Biberach
keine