Schülerbeförderungskosten - Erwerb der Schülermonatskarte bei einer Verkaufsstelle
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schülerlistenverfahren teilnehmen und ihre Fahrkarten beispielsweise direkt beim Verkehrsunternehmen erwerben, können die Erstattung dieser Beförderungskosten beantragen.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. SBBZ-Touren - Erstattungsantrag Wohngemeinden
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Schülerbeförderungskosten - Erstattungsantrag Schulträger
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Schülerbeförderungskosten - Erstattungsantrag Wohngemeinde
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen.
Die Erstattung der erworbenen Fahrkarten können Sie mit dem Formular Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten beantragen. Beim Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs verwenden Sie den Erstattungsantrag Wohngemeinde.
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den Originalfahrkarten über das Schulsekretariat und den Schulträger (beziehungsweise bei einem Schulbesuch außerhalb Baden-Württembergs über die Wohngemeinde) beim Verkehrsamt des Landratsamts Biberach ein.
- Antragsformular
- Fahrkartenbelege im Original
Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, einzureichen.
Zu den Kosten der Schülermonatskarten müssen Schüler einen monatlichen Eigenanteil entrichten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben.
Grundlage für die Erstattung der entstandenen Beförderungskosten bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - des Landkreises Biberach in der aktuell gültigen Fassung