Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums

Im Mittelpunkt der Förderung dieser Entwicklungen im ländlichen Raum muss die Erhaltung und die Verbesserung ihrer Standortqualität stehen. Durch den Einsatz von Flurneuordnung zusammen mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gelingt es besonders wirkungsvoll, eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen zu koordinieren und mit den Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg effektiv und effizient zu fördern.

Infotafel am Ortseingang mit Angaben zur Förderung der Flurneuordnung in Wilflingen mit Mitteln aus EU, Bund und Land

Jährlich wird rund eine Million Euro in den Flurneuordnungsverfahren im Landkreis investiert. Diese Mittel kommen aus staatlichen Zuschüssen, dem sogenannten Eigenanteil der Grundstückseigentümer oder von Maßnahmen- und Unternehmensträgern.

Durch neue Wegenetze entstehen im Zuge der Flurneuordnung zusammenhängende Verbindungen für Radfahrer und Spaziergänger. Wir ermöglichen Gemeindeentwicklungen durch Förderung von Erholungsmaßnahmen und Flächenbereitstellung, wie Parkplätze, Spielplätze, Friedhofserweiterung, Fußwege, Grünanlagen und Grillplätze. Durch diese Maßnahmen wird die Infrastruktur zusätzlich gefördert. Zusammen mit der Erhaltung der Kulturlandschaft sorgt die Flurneuordnung deshalb für eine Unterstützung der herausragenden Bedeutung von Tourismus und Erholung für die Gemeinden im ländlichen Raum.

Grillplatz mit Grillhütte im Mittelpunkt. Grüne Wiese im Hintergrund.

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