Dienstleistung für Privatwaldbesitzer und Körperschaftswald
Das Landratsamt Biberach (untere Forstbehörde) steht den Eigentümerinnen und Eigentümern von Kleinprivatwald neben den hoheitlichen Aufgaben auch beratend und betreuend zur Seite, um eine sachkundige Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten.
Beratung
Privatwaldbesitzende können die zuständigen Forstrevierleitenden zur Beratung hinzuziehen, um ihren Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Fragen zum Waldbau, zu Fördermöglichkeiten oder zur jeweils aktuellen Holzmarktlage werden gerne beantwortet, da das gemeinsame Ziel die Erhaltung und Verbesserung der Waldfunktionen ist.
Die Beratung ist kostenlos.
Betreuung
Die fallweise Betreuung erfolgt in Forstbetrieben bis 50 Hektar Betriebsgröße. Sie ist kostenpflichtig und kann folgende Tätigkeiten umfassen:
- Neuanlage der Feinerschließung
- Holzauszeichnen
- Organisation Betriebsvollzug (zum Beispiel Holzerntemaßnahme)
- Holzsortierung
- Holzaufnahme
Um als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer im Bedarfsfall auf die Betreuung der Försterinnen und Förster zurückgreifen zu können, ist zuvor der Abschluss einer Privatwaldvereinbarung mit der unteren Forstbehörde notwendig.
Die ständige Betreuung (gegen Kostenersatz) wird erst für Forstbetriebe ab 50 Hektar Größe angeboten. Innerhalb dieser Betreuungsvariante gibt es ein breitgefächertes Vertragsangebot, das individuell auf die Forstbetriebsgröße angepasst ist.
Alle Betreuungsleistungen sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie durch die Förster des Landratsamtes erbracht werden.
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Sachbearbeitung Abrechnungen
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Dienstleistung im Kommunal- und Privatwald
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Waldbau und Forsttechnik
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Abrechnungen