Leistung

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
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Kontakt

Zuständige Behörde

L-Bank - Familienförderung
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe

Telefon 0800 6645 471
Telefax 0721 150-3191

familienfoerderung(at)l-bank.de

www.l-bank.de

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Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

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Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

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Frist/Dauer

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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