Was gibt es Neues? (Stand 14. April 2021)
Seit 6. März 2020 sind im Landkreis Biberach 6.537 Personen (Stand 14. April 2021, 12 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das sind 92 Personen mehr als am gestrigen Dienstag, 12 Uhr.
Die Inzidenz für den Landkreis Biberach ist im Lagebericht des Landesgesundheitsamtes unter https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx täglich von Montag bis Freitag ab zirka 17 Uhr einsehbar.
Landkreis Biberach zieht die Notbremse
Seit 26. März 2021 gelten im Landkreis wieder verschärfte Bestimmungen. Damit wurden zahlreiche seit dem 8. März für das Kreisgebiet geltende Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. Dies gilt seit Freitag, 26. März 2021, 0 Uhr. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor.
Folgende Regelungen gelten dementsprechend:
Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg zum 29. März 2021 die Corona-Verordnung angepasst. Alle ab sofort gültigen Änderungen finden Sie hier >>
Insbesondere gilt seit Montag, 29. März 2021:
Hier geht es zur Allgemeinverfügung >>
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung / zum Kreisimpfzentrum >>
Nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr
Seit 26. März 2021 gilt im Landkreis Biberach die „Notbremse“ entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Trotzdem ist die Inzidenz weiterhin merklich angestiegen. Am vergangenen Samstag, 10. April 2021 wurde der Inzidenzwert von 150 je 100.000 Einwohnern erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschritten. Nachdem der Inzidenzwert auch am Sonntag, 11. April 2021 (161,0) sowie heute (12. April 2021) weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen. Sie gilt für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Dienstag auf Mittwoch.
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr, in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet ist:
Die Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gilt bis zur Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die erhebliche Gefährdung nicht länger gegeben ist.
Meist gefragte Informationen
Kurzübersichten zu den aktuellen Verordnungen
Informationen des Landes Baden-Württemberg
Weitere Informationen für bestimmte Personenkreise
Informationen für Ärzte und Pflegedienste
Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Informationen in mehreren Sprachen
Weiterführende Links: RKI
Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes während der Sprechzeiten
Sie erreichen die Hotline zum Coronavirus sowie das Sekretariat des Gesundheitsamtes Biberach werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr unter der Nr. 07351 52-6151.
Erreichbarkeit des Kreisgesundheitsamtes außerhalb der Sprechzeiten
Bei Trinkwassernotfällen oder infektionshygienischen Notfällen setzen Sie sich bitte mit der Rettungsleitstelle in Verbindung.
Wenn Sie akute ärztliche Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter der Nr. 116117.
Formular für die Meldung von Verdachts- und Erkrankungsfällen nach Infektionsschutzgesetz
Kreisgesundheitsamt Biberach
Rollinstraße 15
88400 Biberach
Tanja Breitruck / Petra Milanovich
Telefon 07351 52-6151
Telefax 07351 52-5352
Montag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr