Nutzungsbedingungen Fundgrube

  • Es dürfen nur funktionsfähige Gegenstände bei der Sperrmüllbörse angemeldet werden.
  • Es kommt zu einem direkten Kontakt zwischen Suchendem und Anbietendem
  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb lagert keine Gegenstände.
  • Für die Gegenstände darf kein Entgelt verlangt werden.
  • Das Einstellen der Gegenstände in die Fundgrube ist kostenlos und wird nach acht Wochen automatisch gelöscht.
  • Anmeldungen für die Fundgrube werden nur von Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohnern angenommen und veröffentlicht.

Hinweis: Anmeldungen von Kraftfahrzeugen und Tieren werden nicht veröffentlicht.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte löschen Sie Ihre Anzeige, wenn der Gegenstand vor Ablauf der Anzeigenfrist die Besitzerin oder den Besitzer gewechselt hat.

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